Eigentlich müsste man sagen: Es war möglich. Denn ein Bahn-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen hat einen groben Schnitzer in seinen Arbeitsverträgen übersehen, der erst nach Jahrzehnten aufgefallen ist. Die betroffenen Mitarbeiter dürfen sich nun freuen, denn ähnlich wie das Oberhaupt der katholischen Kirche enden die Zahlungseingänge erst mit dem Lebensende.
Darum wird hier auch von „Papst-Verträgen“ gesprochen: Der Passus, dass das Beschäftigungsverhältnis mit dem Eintritt ins Rentenalter beendet ist, fehlt in den Verträgen, die zwischen 1980 und 2001 abgeschlossen wurden. Insgesamt haben wohl etwa 100 Mitarbeiter einen solchen Vertrag abgeschlossen.
Nur ein einziger dieser Mitarbeiter sei mittlerweile im Rentenalter, arbeite aber weiter wie bisher, so ließ das Unternehmen verlauten. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass alle betroffenen Mitarbeiter dies so handhaben werden.
Zwar versucht das Unternehmen nach eigenen Angaben, die Verträge im Nachhinein zu ändern. Doch welcher Mitarbeiter würde sich freiwillig die eigene Goldgrube zuschütten lassen? Arbeitsrechtlich jedenfalls dürfte das Unternehmen schlechte Karten haben.
Man stellt sich in diesem Unternehmen daher darauf ein, Jahr für Jahr mehrere hunderttausend Euro an Mitarbeiter zu überweisen, die längst ihren Ruhestand genießen. Wenn das Gehalt weiter fließt und womöglich noch Renteneinkünfte hinzu kommen, dürfte dieser Genuss umso größer ausfallen.
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