Okay, der Titel ist schon etwas reißerisch. Da denkt man doch sofort an Sonne, Palmen und eine leicht bekleidete Schönheit am Strand von Barceloneta. Tatsächlich ist die Sache eher rechtlich-sozialer denn erotischer Natur.
Dabei geht es um eine in Barcelona angestrengte Beschwerde einer Frau, die in einem stadteigenen Schwimmbad dazu aufgefordert wurde, beide Bikini-Teile zu tragen und nicht auf das Oberteil zu verzichten.
Darin sahen die Mugrons Lliures, eine katalanische Aktionsgruppe, einen „diskriminierenden“ Oberteilzwang und einen Verstoß gegen ein Gesetz, dass Frauen und Männern gleiche Kleidungsstandard-Rechte in Badeeinrichtungen zusichere.
Das Ergebnis: Der Stadtrat nahm sich dieser Beschwerde an und zeigte Verständnis für die Dame. Gleichzeitig wies er durch die stellvertretende Bürgermeisterin Janet Sanz noch einmal darauf hin, dass dieses Recht zu keinem Zeitpunkt brach gelegen habe. Daher sollten alle Schwimmbäder noch einmal dran erinnert werden, dass Frauen in Barcelona ohne Weiteres in den städtischen Schwimmbädern „oben ohne“ schwimmen dürften. Ansonsten hätten sie mit Geldstrafen zu rechnen.
Es bleibt unter dem Strich festzuhalten, dass sich deswegen keine Frau genötigt zu fühlen braucht, auf ihr Bikini-Oberteil oder ihren Badeanzug zu verzichten. Und dass brustfreies Schwimmen in vielen Fällen sicherlich nur dem Wunsch nach körperlicher Unbefangenheit Ausdruck verleiht und nicht als Einladung für (An-) Baggerversuche gedacht ist. Dafür dürfte das Volleyballfeld sowieso deutlich besser geeignet sein.
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